12.09.2002


FDP: Außenausschank in der Simon-Dach- Straße bis 24 Uhr
"Anwohner würden mit einer Klage immer recht bekommen"

Friedrichshain. Viel Lärm um Lärm: Das Bezirksamt hat am 27. August an 110 Wirte in der Simon-Dach-Straße und rund um den Boxhagener Platz Bescheide verschickt. Inhalt: Dauert der Ausschank auf der Straße länger als bis 22 Uhr, droht ein Bußgeld. Die FDP hat jetzt dagegen eine Protestaktion veranstaltet.

Bei der "Kneipentour liberal" hat Christopher Paun von der FDP-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung, nach 22 Uhr Flugblätter verteilt. Motto: "Das weltstädtische Flair in der Simon-Dach-Straße ist von der Bürokratie bedroht!" Der größte Umsatz werde in den Sommermonaten nach 22 Uhr gemacht und sei für die Wirte überlebenswichtig. "Endlich ist hier eine wirtschaftliche Belebung sichtbar. Aber PDS- Bürgermeisterin Cornelia Reinauer und der grüne Baustadtrat Franz Schulz flüchten sich in bürokratische Regelungswut."

Schulz tut das Ganze als Wahlkampfspektakel ab. "Die Lärmschutzverordnung gilt bundesweit und gibt klare Richtlinien vor." Für Wohngebiete gilt, dass 45 Dezibel ab 22 Uhr nicht überschritten werden dürfen. In der Simon-Dach-Straße wurden zu vorgerückter Stunde schon bis zu 55 Dezibel gemessen. "Wer einen Ausschank bis 24 Uhr fordert, lässt außer Acht, dass die Simon-Dach-Straße ein Wohngebiet ist", so Schulz.

Darin liege das ganze Problem. "Die Wirte sollten den Forderungen der Anwohner nachkommen. Nach heutigen Gesetzeslage erhalten die Anwohner mit einer Klage jederzeit recht." Die Wirte müssten auf sie zugehen, um in der kommenden Saison eine gute Basis zu haben. "Fällt das Verwaltungsgericht erst ein Urteil, ist es kaum anfechtbar."

Seit vergangenem Wochenende werden Verstöße gegen die Bescheide des Bezirksamtes strafrechtlich verfolgt. Doch die Wirte haben vor dem Verwaltungsgericht eine aufschiebende Wirkung beantragt. "Damit entgehen sie nicht der Strafe", so Schulz. "Bekommen die Wirte recht, kann die Ordnungswidrigkeit erst nach der Hauptverhandlung eingefordert werden. Ansonsten werden die Bußgelder sofort erhoben." Das Verwaltungsgericht wollte am Montag über den Antrag der Wirte entscheiden. dvs